AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Martial Arts Akademie GmbH (Stand Januar 2023)

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge der Martial Arts Akademie GmbH, Elisabethenstraße 4, 66119 Saarbrücken, info@martial-arts-akademie.de, Telefon: 0681- 50 9807 50, mit ihren Vertragspartnern.

  • Vertragsverhältnis

Martial Arts Akademie GmbH erbringt gegenüber seinen Vertragspartnern bzw. gegenüber sonstigen Teilnehmern, insbesondere Kindern der Vertragspartner, die vertraglich versprochenen Leistungen gegen das vereinbarte Entgelt. Die Entgegennahme von Leistungen, wie die Nutzung von Einrichtungen und Trainingsteilnahme, ist nur bei Bestehen eines Vertragsverhältnisses und nur zu den vereinbarten Bedingungen und Zeiten gestattet; sofern dem Vertragspartner oder sonstigen Teilnehmern Informationen oder Schlüssel überlassen worden sind, die den Zutritt zu Räumlichkeiten ermöglichen, dürfen sie diese nicht an Unbefugte weitergeben.

Das Vertragsverhältnis ist grundsätzlich nicht übertragbar, ggf. auch nicht auf einen anderen Teilnehmer (z.B. auf ein anderes Kind).

  • Nutzung der Räume und Gerätschaften, Umgang, Trainingszeiten

Teilnehmer sind verpflichtet, Räumlichkeiten, Einrichtung und Gerätschaften der Martial Arts Akademie GmbH pfleglich zu behandeln und mit anderen Teilnehmern und Personal einen fairen und umsichtigen Umgang zu pflegen.

Vertragspartner und sonstige Teilnehmer akzeptieren zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung im Trainingsbetrieb die Hausordnung der Martial Arts Akademie GmbH und die Weisungsbefugnis der Trainer und Beschäftigten im Hinblick auf die Verwendung von Geräten, Einrichtungsgegenständen, Räumlichkeiten und den Umgang der Teilnehmer untereinander.

Verstoßen Vertragspartner oder sonstige Teilnehmer gegen vorstehende Pflichten, ist Martial Arts Akademie GmbH befugt, sie aus den Räumlichkeiten zu verweisen bzw. vom Trainingsbetrieb auszuschließen.

Die Trainingszeiten werden von Martial Arts Akademie GmbH bestimmt, wobei auf die Wünsche der Teilnehmer gebührend Rücksicht genommen wird. Vertragspartner haben keinen Anspruch darauf, dass Trainingszeiten nach ihren individuellen Wünschen festgelegt werden. Während der Schulferien (im Saarland) ruht der aktive Trainingsbetrieb.

  • Beiträge

Alle vereinbarten Beiträge sind im Voraus zu zahlen. Sie werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren von Martial Arts Akademie GmbH zum Fälligkeitstermin eingezogen.

Ist vereinbart, dass Starter-Paket und Regelbeitrag für die gesamte Vertragslaufzeit oder als Jahresbeitrag auf einmal gezahlt werden sollen, werden diese (frühestens) am 7. Werktag nach der Vertragsunterzeichnung eingezogen. Bei vereinbarter Jahresbeitragszahlung (bei Verträgen der Kategorien 1,2 und 3) erfolgt der Einzug der weiteren Beitragsrate zum Ersten des Monats des Folgejahres. Im Falle der Verlängerung des Vertragsverhältnisses über die vereinbarte Laufzeit hinaus werden die folgenden Monatsbeiträge jeweils zum Ersten eines jeden Monats eingezogen.  

Sofern monatliche Zahlweise vereinbart ist, werden Starter-Paket und Regelbeitrag für den ersten Monat (frühestens) am 7. Werktag nach der Vertragsunterzeichnung eingezogen, die folgenden Monatsbeiträge zum Ersten eines jeden Monats.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das benannte Konto zum jeweiligen Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Scheitert die termingerechte Abbuchung aus einem vom Vertragspartner zu vertretenden Grund (etwa wegen mangelnder Deckung), gerät der Vertragspartner ohne weiteres in Verzug und ist verpflichtet, die entstehenden (Rücklast-)Kosten zu tragen.

Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Vertragspartner verpflichtet, den sich daraus ergebenden Schaden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen (Mahnkosten, Verzugszinsen, Rechtsverfolgungskosten). Darüber hinaus ist Martial Arts Akademie GmbH berechtigt, von ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Der Vertragspartner darf die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen; ausgenommen hiervon sind in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Gegenforderungen des Vertragspartners aus demselben Vertragsverhältnis.

Martial Arts Akademie GmbH ist berechtigt, die Beiträge nach billigem Ermessen zu ändern, insbesondere, wenn veränderte Marktbedingungen, allgemeine Preissteigerungen oder eine Erhöhung der Umsatzsteuer dies gebieten. Martial Arts Akademie GmbH wird den Vertragspartnern über Änderungen der Vergütung spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform informieren. Sollte eine Erhöhung im Laufe eines Kalenderjahres mehr als 5 % betragen, steht dem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

  • Dauer des Vertragsverhältnisses, Kündigung und Aussetzung

Die ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ist nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Ablauftermin zulässig und im Übrigen ausgeschlossen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung zum Ablauftermin verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit, in der der Vertragspartner das Recht hat, mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für Martial Arts Akademie GmbH ist insbesondere Zahlungsverzug des Vertragspartners in Höhe von mehr als einem monatlichen Beitrag. Im Falle der berechtigten außerordentlichen Kündigung durch Martial Arts Akademie GmbH steht dieser ein Schadenersatzanspruch zu wegen entgangener Vergütungsansprüche (unter Berücksichtigung des Ersparten); als Schadensersatz vereinbaren die Vertragsparteien pauschal 80 % der Vergütung bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit, wobei es Martial Arts Akademie GmbH unbenommen bleibt, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen. Dem Vertragspartner obliegt ggf. der Nachweis, dass Martial Arts Akademie GmbH einen geringeren Schaden erlitten habe.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Der Nachweis des Zugangs einer Kündigung obliegt jeweils dem Erklärenden.

Das Vertragsverhältnis kann während der vereinbarten Laufzeit bei Vorliegen von Gründen, die den Teilnehmer nachweislich längerfristig (mindestens ein Monat) unvorhergesehen verhindern (z.B. Schwangerschaft, schwere Erkrankung o.ä.), ausgesetzt werden. Ein Ruhen des Vertragsverhältnisses bedarf stets der vorangegangenen gesonderten Vereinbarung in Schrift- oder Textform. Ggf. verlängert sich das Vertragsverhältnis um die Zeit des Ruhens und die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung verschiebt sich entsprechend. In der Ruhephase ist die Zahlungspflicht des Vertragspartners ausgesetzt. Martial Arts Akademie GmbH ist berechtigt, im Falle der Vereinbarung einer Aussetzung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von (höchstens) 50,00 EUR zu erheben.

  • Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien, die den Trainingsbetrieb aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich machen, ist die Martial Arts Akademie GmbH für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit.

  • Obliegenheiten des Vertragspartners, Verbote

Dem Vertragspartner obliegt es, bei Abschluss des Vertrages und während des Vertragsverhältnisses Martial Arts Akademie GmbH auf bekannte oder bekannt gewordene körperliche oder psychische Handicaps hinzuweisen, die die Belastbarkeit des Teilnehmers so einschränken, dass eine Gesundheitsgefährdung daraus resultieren kann. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass derartige Handicaps nicht offenbart wurden, haftet Martial Arts Akademie GmbH nicht, sofern sie nicht offensichtlich gewesen sind. Erscheint die (weitere) Trainingsteilnahme nicht vertretbar, ist Martial Arts Akademie GmbH befugt, den Teilnehmer einstweilen vom Trainingsbetrieb auszuschließen.

In der Einrichtung der Martial Arts Akademie GmbH ist das Mitbringen sowie der Konsum von Alkohol, Tabak und sonstiger Suchtmittel verboten. Das gilt auch für Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen. Ausgenommen sind frei erhältliche Arzneimittel oder solcher verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch dienen.

Verboten ist auch das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer) oder Waffen oder verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes (z.B. Hieb- und Stoßwaffen, Nunchakus o.ä.).

Bei Verstößen gegen diese Vorgaben ist Martial Arts Akademie GmbH berechtigt, den Teilnehmer vom Trainingsbetrieb auszuschließen oder – in schwerwiegenden oder wiederholten Fällen – das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

  • Haftung

Martial Arts Akademie GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden von Vertragspartnern und sonstigen Teilnehmern. Dies gilt nicht für die Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie solchen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Martial Arts Akademie GmbH, deren gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner und sonstige Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen (bspw. die Bereitstellung der Einrichtung). 

Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass Martial Arts Akademie GmbH als kommerzieller Anbieter keine Sportversicherung abgeschlossen hat.

Hinsichtlich von Vertragspartnern und sonstigen Teilnehmern mitgebrachten Sachen und Wertgegenständen übernimmt Martial Arts Akademie GmbH ausdrücklich keine Pflicht, diese zu bewachen oder zu schützen. Die Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung ist daher ausgeschlossen, sofern auf Seiten Martial Arts Akademie GmbH kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten hierzu geführt hat.

  • Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn Martial Arts Akademie GmbH den Vertragspartner auf die Änderungen hinweist und ihm Gelegenheit gegeben wird, den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner, ist Martial Arts Akademie GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.

Einwilligung in die Verwendung von personenbezogenen Daten, insbesondere Bilddaten

Hiermit erkläre ich

(Name, Vorname des Vertragspartners)

ggf. für das Kind

(Name, Vorname des Kindes)

meine Einwilligung gegenüber der Martial Arts Akademie GmbH (Verantwortlicher), dass personenbezogene Daten, insbesondere Name, Leistungen, fotografische oder Videoaufnahmen, von mir bzw. dem Kind erhoben, verarbeitet und im Internet und/oder in Pressemedien (auf Internetseiten der Martial Arts Akademie GmbH) unentgeltlich verwendet werden, und zwar insbesondere

☐  zur bildlichen Darstellung meiner Person, z. B. auf Plakaten

☐  zur Ausgestaltung der Webpräsenz und/oder des Social-Media-Auftritts

☐  im Rahmen von Blog-Beiträgen und/oder Presseberichten

☐  für die Berichterstattung über Ereignisse

☐  sonstiges:

Eine Verwendung oder Weitergabe von Aufnahmen für einen anderen Zweck als dem der Außendarstellung der Martial Arts Akademie GmbH und ihrer Veranstaltungen ist nicht vorgesehen.

Mir ist bekannt, dass allgemein das Kopieren oder besonders das Herunterladen von Daten aus dem Internet durch Dritte nicht wirksam verhindert werden kann. Soweit sich aus bildlichen Darstellungen Hinweise auf die ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z. B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich die Einwilligung auch auf diese Angaben.

Diese Einwilligung erfolgt völlig freiwillig. Sie gilt unbefristet, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, kann aber von mir jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden, ohne dass damit Nachteile für mich verbunden sind. Für den Widerruf genügt die Textform (z.B. E-Mail an info@martial-arts-akademie.de).

Saarbrücken, …………………….

…………………………………………..

(Unterschrift (der Erziehungsberechtigten bei unter 16jährigen))

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Vertragspartnern über die Verarbeitung der sie und andere Teilnehmer betreffenden personenbezogenen Daten zu informieren. Dem kommen wir im Folgenden gerne nach.

Datenschutzrechtlich Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 DSGVO

Martial Arts Akademie GmbH

Geschäftsführer: Carsten Ziegler

info@martial-arts-akademie.de

Elisabethenstraße 4

66119 Saarbrücken

Tel.: 0681 50 9807 50

Wir sind zur Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten gesetzlich nicht verpflichtet.      

Von Vertragspartnern und Teilnehmern erheben wir in der Regel folgende personenbezogene Daten: Namen, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen, Geburtsdatum, Gesundheitsdaten, Angaben zum Vertragsinhalt.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind Art. 6 Ziffer 1 b) DSGVO, sofern die Verarbeitung für die Erfüllung von Verträgen erforderlich ist, und Art. 6 Ziffer 1 a) DSGVO (Einwilligung) hinsichtlich optionaler Angaben, wie z.B. in die Verwendung von Bildaufnahmen, Erfassung von Gesundheitsdaten.

Eine Übermittlung von Daten findet regelmäßig statt an staatliche Stellen (Finanzverwaltung) und die Steuerberatung. Darüber hinaus kommt auch eine Weitergabe an Organe der Rechtspflege (z.B. Rechtsanwälte) in Betracht. Die Übermittlung in ein Drittland ist nicht vorgesehen.

Jegliche Verarbeitung erfolgt nur in dem Maße, wie dies für die Erreichung des vorstehend definierten Zwecks der Verarbeitung im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebs erforderlich ist.

Grundsätzlich sind personenbezogenen Daten zu löschen, wenn keine der vorstehend benannten Rechtsgrundlagen mehr ihre Verarbeitung rechtfertigt. Wir sind allerdings gehalten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Handels- und Steuerrechts zu beachten. Die Aufbewahrungsfristen betragen daher bis zu 10 Jahren.

Als Vertragspartner haben Sie uns gegenüber gemäß den Art. 12 ff. DSGVO bei Vorliegen der dort festgelegten Voraussetzungen Rechte auf Auskunft, auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit.

Sie haben zudem das Recht, eine etwa erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, und sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken.